„Die Faustregel besagt: Von Oktober bis Ostern gehören Winterreifen drauf„
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Maske für den Verbandskasten. Pflicht ab 2023
Seit dem 01.02.2022 gilt laut der StVZO für Verbandkästen die neue DIN-Norm 13164:2022. Aktuell läuft noch eine Schonfrist, die ein Bußgeld verhindert, falls noch keine Verbandstasche nach neuer Norm mitgeführt wird. Das ändert sich zum 01.02.2023. Sorgen Sie vor …
Neben der Tatsache, dass ab sofort 2 Gesichtsmasken Bestandteil des Verbandskastens sein müssen, gibt es zwei weitere Änderungen:
- Die Anzahl der mit zuführenden Dreieckstücher wird von zwei auf ein Tuch reduziert.
- Das Verbandstuch mit der Größe 40 x 60 cm wird ersatzlos gestrichen. Dieses muss nicht mehr mitgeführt werden.