
„Die Faustregel besagt: Von Oktober bis Ostern gehören Winterreifen drauf“
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Maske für den Verbandskasten. Pflicht ab 2023
Seit dem 01.02.2022 gilt laut der StVZO für Verbandskästen die neue DIN-Norm 13164:2022.
Neben der Tatsache, dass ab sofort 2 Gesichtsmasken Bestandteil des Verbandskastens sein müssen, gibt es zwei weitere Änderungen:
- Die Anzahl der mit zuführenden Dreieckstücher wird von zwei auf ein Tuch reduziert.
- Das Verbandstuch mit der Größe 40 x 60 cm wird ersatzlos gestrichen. Dieses muss nicht mehr mitgeführt werden.